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   BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12   

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https://dejure.org/2013,13058
BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12 (https://dejure.org/2013,13058)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2013 - 2 StR 406/12 (https://dejure.org/2013,13058)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2013 - 2 StR 406/12 (https://dejure.org/2013,13058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 27 StGB; § 257 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB
    Betrug (Vortäuschung einer soliden Immobilienfinanzierung; Verhältnis zur Begünstigung; Beihilfe durch Zusage einer Sicherungshandlung); Vorteilsbegriff der Begünstigung (Unmittelbarkeit; Ersatzvorteile)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257 Abs 1 StGB, § 257 Abs 3 S 1 StGB, § 263 StGB
    Begünstigung und Betrug: Zusage der Vorteilssicherung als Beteiligung an Betrugstaten; Vorhandensein der Betrugsvorteile als Voraussetzung der Begünstigung im Falle der sukzessiven Einzahlung betrügerisch erlangter Gelder auf ein Bankkonto

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer "Vorausgebühr" für die Überprüfung von Auskünften und Unterlagen vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages für die Baufinanzierung eines Interessenten i.R.d. Abgrenzung eines Betruges von der Begünstigung

  • rewis.io

    Begünstigung und Betrug: Zusage der Vorteilssicherung als Beteiligung an Betrugstaten; Vorhandensein der Betrugsvorteile als Voraussetzung der Begünstigung im Falle der sukzessiven Einzahlung betrügerisch erlangter Gelder auf ein Bankkonto

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 257 Abs. 3 S. 2
    Zahlung einer "Vorausgebühr" für die Überprüfung von Auskünften und Unterlagen vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages für die Baufinanzierung eines Interessenten i.R.d. Abgrenzung eines Betruges von der Begünstigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 257 Abs. 3 S. 2
    Zahlung einer "Vorausgebühr" für die Überprüfung von Auskünften und Unterlagen vor dem Abschluss eines Darlehensvertrages für die Baufinanzierung eines Interessenten i.R.d. Abgrenzung eines Betruges von der Begünstigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 583
  • NStZ-RR 2013, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08

    Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat;

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12
    Denn um "die" Vorteile der Tat handelt es sich nicht mehr, wenn dem Vortäter sich erst aus der Verwertung der Tatvorteile ergebende wirtschaftliche Werte zugewendet oder gesichert werden sollen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 148/08, NStZ 2008, 516 mwN).
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89

    Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12
    Dabei beeinträchtigen (jedenfalls bei einem Betrug als Vortat) rein finanztechnische Vorgänge die Unmittelbarkeit des erlangten geldwerten Vermögensvorteils (nur) dann nicht, soweit dieser im Zeitpunkt der Begünstigungshandlung wirtschaftlich noch im Vermögen des Vortäters nachvollziehbar vorhanden ist und einem Zugriff zugunsten der Geschädigten offensteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 1 StR 504/89, BGHSt 36, 277, 281 f.).
  • BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93

    Differenzierung zwischen Teilnahme an der Vortat und Begünstigung -

    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12
    Soweit sie dem früheren Mitangeklagten J. dabei, was auch konkludent erfolgt sein kann, die spätere Vorteilssicherung bereits vor der Ausführung der einzelnen Betrugstaten zugesagt hat, könnte sich ihre Hilfeleistung aber schon auf die Begehung dieser Taten ausgewirkt haben; mit Blick auf diese mögliche Förderung der Betrugstaten käme deshalb schon eine strafbare Beteiligung an diesen in Betracht (vgl. schon Senat, Urteil vom 16. April 1958 - 2 StR 104/58, BGHSt 11, 316, 317; BGH, Beschluss vom 16. November 1993 - 3 StR 458/93, NStZ 1994, 187, 188).
  • BGH, 16.04.1958 - 2 StR 104/58
    Auszug aus BGH, 11.04.2013 - 2 StR 406/12
    Soweit sie dem früheren Mitangeklagten J. dabei, was auch konkludent erfolgt sein kann, die spätere Vorteilssicherung bereits vor der Ausführung der einzelnen Betrugstaten zugesagt hat, könnte sich ihre Hilfeleistung aber schon auf die Begehung dieser Taten ausgewirkt haben; mit Blick auf diese mögliche Förderung der Betrugstaten käme deshalb schon eine strafbare Beteiligung an diesen in Betracht (vgl. schon Senat, Urteil vom 16. April 1958 - 2 StR 104/58, BGHSt 11, 316, 317; BGH, Beschluss vom 16. November 1993 - 3 StR 458/93, NStZ 1994, 187, 188).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Da die Begünstigung ihrem Wesen nach Restitutionsvereitelung ist, muss der Vorteil im Zeitpunkt der Begünstigungshandlung noch beim Vortäter vorhanden sein (allgM; vgl. nur BGHSt 24, 166; BGH NStZ 1990, 123; BGH NStZ 2011, 399; NStZ-RR 2013, 245).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Da die Begünstigung ihrem Wesen nach Restitutionsvereitelung ist, muss der Vorteil im Zeitpunkt der Begünstigungshandlung noch beim Vortäter vorhanden sein (allgM; vgl. nur BGHSt 24, 166; BGH NStZ 1990, 123; BGH NStZ 2011, 399; NStZ-RR 2013, 245).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2020 - 18 KLs 503 Js 135/16

    Hauptverhandlung, Eintragung, Angeklagte, Mitgliedstaat, Insolvenzverfahren,

    Diese bestanden darin, dass die Vortäter über unregelmäßig aus dem Steueraussetzungsverfahren entnommenes, wirtschaftlich "nur" zum deutschen Steuertarif versteuertes Bier verfügten, welches - im Sinne einer dauerhaft in ihrem Vermögen vorhandenen Steuerersparnis (Differenz zwischen hoher ausländischer Biersteuer und vergleichsweise niedrigen Kosten für den Scheinbetrieb des Biersteuerlagers in Deutschland) - in der Folge im Bestimmungsland unter Aufschlag der vermeintlich (aus Sicht der dortigen Abnehmer) entrichteten dortigen Biersteuer abgesetzt werden konnte, ohne ein Eingreifen der (ausländischen) Finanzbehörden befürchten zu müssen (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 11.04.2013 - 2 StR 406/12, NStZ 2013, 583, unter 3.).
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